Ob kleiner Privatauftrag oder Großauftrag der öffentlichen Hand: Genau zu wissen, wer eigentlich Vertragspartner ist, ist keine Nebensache, sondern entscheidend.
Herr Schmitz, der während der Dienstreise seiner Schwester für ein paar Tage den Badumbau beaufsichtigt, oder der Architekt vom Planungsbüro des Bauherrn - wer spricht eigentlich für wen auf der Baustelle?
Warum es so wichtig ist, genau zu wissen, wer der Vertragspartner ist oder die Vollmacht hat, für den Bauherrn zu sprechen, erklärt Fachanwalt für Baurecht Ari-Daniel Schmitz in Folge 2 der Kurzvideo-Reihe „Alles, was Recht ist“.
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