„Gestörter Bauablauf“ – inzwischen ein Modebegriff, der ganze Bücher füllt. Was verbirgt sich dahinter? Baustellen laufen selten komplett rund. Mal kommt ein Plan nicht rechtzeitig, mal ist die Vorleistung nicht fertig, der Bauherr ändert nachträglich die Leistung um, möchte gerne noch etwas zusätzlich gebaut haben, ein Schaden tritt ein, ein Unfall passiert – oder die Baugrube steht nach einem Starkregen komplett unter Wasser.
Das alles sind Situationen, die unter dem Begriff „gestörter Bauablauf“ fallen. Viele Baufirmen lassen hier immer noch viel Geld auf der Baustelle liegen, weil sie nicht wissen, wie sie mit Behinderungen & Co. umgehen müssen, was sie in solchen Situationen tun oder lassen sollten und wie sie ihre Ansprüche richtig geltend machen und durchsetzen.
Referent Prof. Dr. Günther Schalk führt Sie an zwei aufeinander folgenden Vormittagen durch die Programm-Highlights:
- „Gestörter Bauablauf“ – was ist das?
- Wann ist eine Behinderung tatsächlich eine Behinderung?
- Wer ist für welche Störungen auf der Baustelle verantwortlich?
- Verspäteter Baubeginn – muss die Baufirma das hinnehmen?
- Vorleistungen anderer Unternehmer – Prüfpflicht und Mangelfolgen
- Probleme mit dem Wetter
- Behinderungen richtig anzeigen
- Dokumentation und Anspruchsaufbereitung
Veranstaltungstermin
16.03.2027: 9:00 - 12:30 Uhr (Teil 1)
17.03.2027: 9:00 - 12:30 Uhr (Teil 2)
Preise & Anmeldung
Der Normalpreis beträgt € 564,71 zzgl. MwSt./€ 672,- inkl. MwSt.
Der Frühbucherpreis ist bis zum 15. Januar 2027 buchbar und beträgt € 514,29 zzgl. MwSt./€ 612,- inkl. MwSt.
