Mit dem 01.01.2018 ist der Bauvertrag ins BGB aufgenommen worden und ergänzt das bestehende Werksvertragsrecht. Aber um welche Regelungen?
Wann habe ich es mit einem Werksvertrag zu tun, wann handelt es sich um einen Bauvertrag? Und welche Folgen hat das für den Auftragnehmer?
Welche Regelungen das Bauvertragsrecht ergänzend zum Werkvertragsrecht bereit hält und was dies für Sie bedeutet, erläutert Fachanwalt für Baurecht Ari-Daniel Schmitz in Folge 5 der Kurzvideo-Reihe 222 Sekunden – Alles, was Recht ist.
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