Am Ende der Bauleistung steht die Abnahme! Oder?
Die Bauleistung ist erbracht, die Baustelle aufgeräumt, die Schlussrechnung gestellt. Im Kopf haben Sie das Projekt bereits abgehakt, aber dann ... „Das habe ich so nicht abgenommen!“
Warum die Abnahmeerklärung des Auftraggebers so wichtig ist und was Sie dabei beachten müssen, erklärt Baurechtler Ari-Daniel Schmitz in Folge 8 der Kurzvideo-Reihe „222 Sekunden - Alles, was Recht ist.“
