Gemäß der Baustellenverordnung (BauStellV) müssen Bauherren unter bestimmten Bedingungen einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) einsetzen. Dessen Aufgaben werden in den Regeln für Arbeiten auf Baustellen (RAB 30 Teil B+C) konkretisiert.
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SiGeKo auf Baustellen
Jeder Bauherr ist verantwortlich für ein schlüssiges Sicherheitskonzept und hat die Vorgaben der Baustellenverordnung schon in die Planung einzubeziehen und in der Ausführungsphase umzusetzen.
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