Baumängel – „Pfusch am Bau“ – dieses Thema begleitet jede Baufirma im täglichen Geschäft. So mancher Auftraggeber versucht, mit unberechtigten Mängelrügen den Preis nachträglich nochetwas zu drücken. Nicht selten ist der Auftraggeber aber auch nicht ganz im Unrecht mit seinen Mängelrügen, doch die Baufirma geht etwas ungeschickt mit diesen um und verursacht für sich selbst unnötig Ärger und Kosten, möglicherweise sogar einen teuren Gerichtsprozess. Umso wichtiger ist es, mit Mängelrügen souverän und rechtssicher umgehen zu können. Das Seminar gibt praxisorientiert und effektiv Tipps, wie eine Baufirma in solchen Situationen am besten reagiert, welche Mängelrechte ein Auftraggeber und welche Rechte ein Bauunternehmen hat.
Programm-Highlights
• Mängelrechte in BGB- und VOB-Verträgen
• Wann ist eine Bauleistung eigentlich mangelhaft?
• Wie funktioniert das mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik?
• Wo stehen diese und welche Rolle spielen sie?
• Der Rettungsanker für Baufirmen: Bedenken mitteilen richtig gemacht
• Welche Mängelrechte hat der Bauherr?
• Wie reagiere ich als Auftragnehmer richtig auf eine Mängelrüge des Bauherrn?
• Der Auftraggeber rügt Mängel und möchte Geld für die Beseitigung haben – geht das?
• Mängelbeseitigung – wie funktioniert das?
• Wann kann der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung verweigern?
• Verjährungsfragen
• Mängel vor Gericht: Beweisverfahren, Klagen, Sachverständigengutachten
Ihr Referent:
Prof. Dr. jur. Günther Schalk
Termine und Orte:
09. Februar in Köln
10. Mai in München
07. September in Köln