Abnahmeprotokoll

Ist eine förmliche Abnahme vereinbart, so wird diese in einer gemeinsamen Begehung durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer im Beisein des Architekten (Fachingenieurs) förmlich durchgeführt. Von der Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, in dem alle Mängel festgehalten werden.

Das Protokoll wird mit dem Begehungsdatum versehen und von den beteiligten Vertragspartnern unterschrieben. Im Protokoll werden festgehalten:

  • verbliebene Mängel
  • Vorbehalte wegen Vertragsstrafe
  • Minderungen für nicht zu beseitigende Mängel
  • Termin zur Mängelbeseitigung
  • Beginn (Abnahmedatum) und Ende (z. B. 5 Jahre nach Abnahmedatum) der Verjährungsfrist der Mängelansprüche

Für die Bauabnahme steht Ihnen aus dem Werk Abwicklung von Bauvorhaben eine Vorlage für ein Abnahmeprotokoll zum Download zur Verfügung.